Aktuell gibt es die Debatte darüber wen die Berliner Abgeordneten antstellen sollen und wen nicht.
Die Fakten sind ungefähr so mit Anspruch, aber keiner Garantie auf Richtigkeit.
Zum einen gibt es den Fall in dem Zuse ihren Freund Edit: und Verlobten, mit dem sie zusammen wohnt, als ihren persönlichen Sachbearbeiter anstellen will. Ebenso will Oliver seine Lebensabschnittsgefährtin gemeinsam mit Heiko Herberg anstellen. Es gibt noch einen dritten Fall, wobei dort der Begriff Ex-Affäre verwendet wurde und wir wollen uns in einer Partei, wo viele sexuell recht freizügig leben, mal auf die aktuellen und etwas ernsthafterenen Lebensgefährten beschränken. Außerdem hat sich die Frau des Abgeordneten Pavel Mayer auf einen Posten als Fraktionsjuristin beworben. In den ersten Fällen handelt es sich um Mittel die den Abgeordneten zur Verwendung frei stehen, im letzten um Fraktionsmittel.
Daraus ergeben sich natürlcih die Fragen inwieweit Partei und Fraktion getrennt sein sollten und in wie weit man den eigenen Partner anstellen sollte. Da die Piraten als Partei sich für weniger Korrupion und Vorteilsnahme aussprechen, sollten wir um glaubwürdig zu sein tunlichst solches Verhalten vermeiden.
Und wenn es darum geht Menschen anzustellen, egal für wie lang und auch wenn es “gar nich mal so viel” Geld geht. Es geht um Geld und da muss man aufpassen.
1. Man stellt nicht den eigenen Partner an, egal ob nun verheiratet, verlobt, oder erst seit ein paar Monaten zusammen. Vor allem nicht von den eigenen Mitteln. Bewerbungen vom Partner können die wenigsten objektiv behandeln und wir wollen es bei anderen Politikern auch nicht sehen. In die gleiche Kategorie fallen Verwandte, gute Freunde, ehemalige Lebensgefährten.
2. Auch die Fraktion sollte nicht den Partner/Verwandten eines Fraktionsmitgliedes anstellen. Selbst wenn der betroffene Abgeordnete auf die Auswahl keinen Einfluss hat, so ist man doch in der gleichen Fraktion und die Tatsache kann auch die restlichen Abgeordneten beeinflussen.
3. Im Zweifel gilt immer lieber nicht. Zuse schrieb in ihrem Blog z.B. dass ihr klar sei, dass es zwar legal, wenn auch moralisch fragwürdig sei. Wenn man schon zum Schluss kommt, das etwas moralisch fragwürdig und an der Grenze zur Legaliät ist, sollten wir uns doch an unsere Prinzipien halten und den Eindruck von Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft vermeiden.
4. Der Fall von Zuse überschneidet noch mit dem Problem, dass man jemadnen anstellt, der eine verantwortungsvolle Position in der Partei hat. Aber auch beim Herrn Urbach als Leiter der Geschäftsstelle tritt dieser Fall auf. Zur Zeit sind alle unsere Parteiämter und Beauftragungen ehrenamtlich. Wenn nun plötzlich die Positionen, die recht arbeitsintensiv sind, über die Fraktion angestellt werden, dann sieht es so aus, als ob die Fraktionen unsere Parteiposten finanzieren.
Entweder ist es uns möglich jemanden zu finden, der diese Arbeit ehrenamtlich erledigt oder die Partei muss sich überlegen, wie wir diese Personen finanziert bekommen. Man darf gesetzlich mit Fraktionsmitteln nicht die Parteiarbeit finanzieren. Das heißt wir sollten vermeiden dies zu tun. Und wenn wir nur Menschen finden, die diesen Posten mit Hilfe eines Fraktionsjobs erledigen können, dann haben wir ein Problem.
Natürlich können wir sagen, dass die betreffende Person ihren Parteijob weiterhin ehrenamtlich und nur in ihrer Freizeit macht und der Job in der Fraktion ein Job wie jeder andere ist, aber wenn man ganz ehrlich zu sich selbst ist, glauben da bestimmt die wenigsten dran. Würden wir es gut finden, wenn die CDU das macht? Nein. Ich glaube das ist ein guter Maßstab. Selbst wenn es so ist, der Vorwurf der Vermischung steht immer im Raum und darum sollte man diesen Eindruck verhindern.
Konsequenterweise sollten also die Abgeordneten und ihre Angestellten keine arbeitsintensiven und verantwortungsvollen Posten in leitender Funktion übernehmen und für den Zeitraum abgeben. Das trifft dann zum Beispiel auf den Bundespressesprecher, den Leiter der Geschäftstelle, die entsprechenden Posten in der Bundes-IT, Jobs als reine Verwaltungsschranze etc. zu.
Die Grenze ist da nicht immer ganz klar. Sicherlich ist die Funktion des AG Koordinators der AG xyz kein solcher Hinderungsgrund. Aber bei manchen Posten ist relativ eindeutig auf welcher Seite der Grenze sie liegen. Im Prinzip alle Parteifunktionen, die wir, wenn wir das Geld hätten, sofort selbst bezahlen würden.
Da dies meist Beauftragte sind, liegt es auch in der Hand des jeweiligen Vorstands zu reagieren. Das heißt, spätestens dann fällt es auf die ganze Partei zurück und nicht nur auf die Abgeordneten (falls man da überhaupt eine Unterschiedung gemacht hat).
5. Hieraus ergibt sich die Frage, was den mit Vorstansämtern ist, da ja nun sowohl ein Bundesvorstand als auch ein zwei Landesvorstände im Berliner Abgeordnetenhaus sind.
Edit: Ich hätte schwören können, das der Bundesbernd im AGH sitzt. Korrekt: 2 Landesvorstände, ein Jupi-Vorstand.
Hier ist mir selbst auch noch nicht ganz klar, ob das die gleiche Kategorie wie 4. ist. Vermutlich liegt es auch daran, dass die beiden Abgeordnete und keine Angestellten sind. Man kann eher einschätzen ob ein Abgeordneter seine Arbeit zu Gunsten des Amtes schleifen lässt als man überprüfen kann, dass der Mitarbeiter seine Arbeit macht.
Tendenziell auch nicht ok, aber hier hat die Basis ja auch entsprechende Handhabe, die Situation zu ändern im Gegensatz zu den Angestellten.
Ich hoffe mal, dass die 15 Piraten hier noch etwas zur Besinnung finden, denn wir hatten den Anspruch es besser zu machen und wir sollten nicht schon nach so kurzer Zeit so eklatant gegen unsere Prinzipien verstoßen.
Wenn die Frage “würden wir es gut finden, wenn die CDU oder $Partei das gleiche machen” mit Nein beantwortet wird, sollte immer Anlass zum Nachdenken und besonders vorsichtigem Abwägen sein. Oder kurz: Im Zweifel lieber nicht.